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Aufsicht

Die Kantone, die auf ihrem Gebiet Grossspiele zulassen, schaffen über ein

Konkordat eine interkantonale Vollzugsbehörde. Die interkantonale

Vollzugsbehörde erteilt u.a. die für die Veranstaltung von Grossspielen

erforderliche Veranstalter- und Spielbewilligung. Zudem überwacht sie die

Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Grossspiele. 

Geldspielaufsicht (ab 1.1.2021, anstelle ComLot) 









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