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Aufsicht
Die Kantone, die auf ihrem Gebiet Grossspiele zulassen, schaffen über ein
Konkordat eine interkantonale Vollzugsbehörde. Die interkantonale
Vollzugsbehörde erteilt u.a. die für die Veranstaltung von Grossspielen
erforderliche Veranstalter- und Spielbewilligung. Zudem überwacht sie die
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Grossspiele.
Geldspielaufsicht (ab 1.1.2021, anstelle ComLot)
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