https://www.playtronic-gmbh.ch/

Rechtliches

Allgemein 

Basierend auf Art. 106 der Bundesverfassung wurde das aktuell geltende Geldspielgesetz geschaffen (BGS).

Geldspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht (Art. 3 BGS).

Geschicklichkeitsspiele sind Geldspiele, bei denen der Spielgewinn ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der Spielerin oder des Spielers abhängt (Art. 3 BGS).

Geschicklichkeitsspiele, die automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt werden, gehören zur Kategorie der Großspiele (Art. 3 BGS).

Der Betrieb von Glücksspielautomaten ist in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken zugelassen.

Gesetze

Auf Bundesebene regelt insbesondere das Geldspielgesetz (BGS) sowie die Geldspielverordnung (VGS) die Zulässigkeit von Geldspielen und deren Durchführung.

Bundesamt für Justiz: Rechtlicher Rahmen der Geldspiele in der Schweiz

Bundesamt für Justiz: Geldspielgesetz

Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017

Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK



© Copyright 2026 by PlayTronic GmbH - All Rights Reserved

Playtronic GmbH verwendet Cookies, die für die Funktionalität und das Nutzerverhalten auf der Webseite notwendig sind. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie dem Einsatz von Cookies zu, wie sie in der Datenschutzerklärung von Playtronic GmbH im Detail ausgeführt ist. Lese .